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Zu viel bezahlt: Apple und Amazon der illegalen Preisabsprache angeklagt

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Zu viel bezahlt: Apple und Amazon der illegalen Preisabsprache angeklagt
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Apple sieht sich einer weiteren Klage gegenüber. Allerdings sitzt man nicht allein auf der Anklagebank. Auch Amazon muss sich vor Gericht verantworten. Hintergrund ist der Vorwurf der Preismanipulation, den eine renommierte Anwaltskanzlei erhebt, die schon häufiger gegen Apple erfolgreich war.

Apple muss sich einmal mehr einer Anklage stellen, der Vorwurf ist nicht neu, der Ort der Anklage schon eher: Diesmal wurde die Klage vor einem Bezirksgericht im US-Staat Washington eingereicht und zwar von den Anwälten der Kanzlei Hagens Berman. Diese hatte bereits verschiedentlich erfolgreich gegen Apple prozessiert und auch in diesem Fall sind ihre Chancen vermutlich nicht allzu schlecht.

Der Vorwurf lautet auf illegale Preismanipulation und er ist nicht gegen Apple allein gerichtet: Auch Amazon wurde verklagt. Der Onlinehändler soll Apple die Möglichkeit eingeräumt haben, Preise für seine Produkte auf dem eigenen Marktplatz künstlich hochzuhalten.

Systematische Wettbewerbsverstöße durch Apple und Amazon

Dies geschah, indem Apple und Amazon sich darauf verständigten, nur jeweils 20 Händler von Apple-Produkten pro Land auf Amazons Marktplatz zuzulassen. Die übrigen Verkäufer wurden unter verschiedenen vorgeschobenen Begründungen vom Markt gedrängt. Die verbliebenen Händler wurden genötigt, die Preise Apples für die Produkte zu verlangen. Dies habe zu deutlich höheren Preisen für die Endkunden bei Amazon geführt, so die Kläger.

Vor Beginn dieser Absprache im Jahr 2019 waren Apple-Produkte auf Amazon teilweise mit Rabatten von 20% verkauft worden, damit hatte es aber ein Ende, als Apple begann, als Amazon-Shop aufzutreten.

Die Kläger fordern eine einstweilige Anordnung, die es Apple und Amazon verbietet, diese Praxis fortgesetzt anzuwenden. Weiterhin fordern sie Schadenersatz für zu hohe Preise, die von Verbrauchern bezahlt worden sein könnten, ob sie sich in diesem Punkt durchsetzen können, ist allerdings fraglich. Vergleichbare Klagen hatten Apple und Amazon bereits in Frankreich und Italien ereilt und waren dort teilweise im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen abgebogen worden.

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