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Großangelegte Razzia gegen Betreiber von kinox.to

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Großangelegte Razzia gegen Betreiber von kinox.to
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In vier Bundesländern führte die Polizei letzten Mittwoch großangelegte Razzien gegen die Betreiber der Internetseite „kinox.to“ durch. Zwei Personen wurden festgenommen, die beiden Hauptverdächtigen sind allerdings noch auf der Flucht. Nach ihnen wird nun europaweit gefahndet.

Kinox.to gehört zu den 35 meistgeklikten Websites in Deutschland. So verzeichnet die Seite monatlich 30 Millionen Besucher, 23,6 Millionen stammen davon aus der Bundesrepublik. Die beiden Brüder, ein 21 und 25-jähriger, unterhielten wohl gute Kontakte zu den Besitzern des Vorgängers: kino.to. Diese wurden Mitte 2012 zu viereinhalb Jahre Haft verurteilt.

Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben die Ermittler vergangenen Mittwoch sechs Wohn- und Gemeinschaftsräume durchsucht. Die zwei Hauptverdächtigen, wurden allerdings nicht gefasst. Gemäß der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen), beläuft sich die Summe der hinterzogenen Steuern auf 1,3 Millionen Euro. Den Brüder wird folgendes vorgeworfen:

Die Beschuldigten hätten „massiv versucht“, Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. „Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten.“ Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei „auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen.“

Die Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt jedoch schon im Voraus: So könnte die Staatsanwaltschaft schon bald wichtige Nutzerdaten erhalten, dazu zählen beispielsweise IP-Adressen, mit welche sich einzelne Nutzer ausfindig machen ließen. Auch wenn kinox.to lediglich auf andere Websites verweist, welche die Dateien zu entsprechendem Content besitzen, im Falle eines Falles müssen Nutzer mit Abmahnungen rechnen. Diese dürften jedoch geringer ausfallen, als bei Filesharing-Fällen. Insgesamt wären 150 bis 250 Euro möglich. Dies schließt Schadensersatz und Anwaltskosten ein.

Aber: Rechtsanwalt Christian Solmecke befindet das Nutzen solcher Angebote nicht als illegal. Auch eine solche Vorgehensweise, bei der die GVU IP-Adressen zurückverfolgt, sei nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich.

[via, via]

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