Ein Mitarbeiter aus einem Hamburger Apple Store fordert von Apple nach seiner Kündigung Schmerzensgeld wegen Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jetzt muss der iKonzern zahlen.
Schon im November 2013 hatte Apple Probleme mit dem Arbeitsamt in Frankfurt am Main. Auch damals sah das Gericht die Überwachung der Angestellten als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, behauptete ein Techniker eines Apple Stores, der sowohl auf seinem Arbeitsplatz als auch in Pausenräumen und Büros von Kameras gefilmt wurde, die direkt auf den Arbeitsplatz gerichtet waren. Apple ist der Meinung dass diese Maßnahme notwenig sei, um Diebstahl durch Mitarbeiter zu verhindern.
Laut Datenschützern wird dadurch aber ein psychischer Anpassungsdruck auf die Mitarbeiter ausgeübt, und aus diesem Grund konnte der Mitarbeiter vor dem Gericht als Sieger herausgehen und erhielt von Apple 3.500 Euro. Auch die Kameras im Apple Store Hamburg wurden jetzt so eingestellt, dass der Arbeiter nicht mehr direkt gefilmt wird. Doch in anderen Apple Stores auf der ganzen Welt hat sich bis jetzt noch nichts an der Situation geändert.
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