Einerseits will Netflix mit allen Mitteln verhindern, dass Kunden ohne zu zahlen die eigenen Inhalte sehen, aber völlig verderben mit den zahlenden Abonnenten will man es sich auch nicht. Ergebnis ist ein reichlich konfuses Vorgehen, das Nutzer verwirrt: Eine gerade erst eingeführte Klausel gegen Netflix-Piraten ist nun wieder gestrichen.
Netflix versucht aktuell die Quadratur des Kreises hinzubekommen: Nach dem Ende des Goldrauschs der Streamingdienste während der Corona-Jahre haben Dienste wie Netflix und Co. mit steigenden Kosten bei sinkenden Erlösen, bedingt durch eine schärfere Konkurrenz, arg zu kämpfen. Netflix ist davon in besonderem Maße betroffen, denn ähnlich wie Spotify im Musikgeschäft, verfügt es nur über den einen Pfeiler der Einnahmen.
Das Ergebnis sind aggressive Versuche, das Teilen des Kontos zu verhindern, denn 100 Millionen Nutzer schauen Netflix, ohne zu zahlen, wie das Unternehmen selbst ermittelt hat.
WLAN-Vorschrift für Netflix-Kunden wieder verschwunden
Netflix hatte zuletzt eine recht restriktive Klausel eingeführt, um Schwarzseher zu finden. Alle mindestens 31 Tage müssen sich Geräte, auf denen Netflix genutzt werden soll, am WLAN des Kontoinhabers anmelden, sahen die AGB vor.
Offenbar hatte man aber Sorge, damit zu viele Kunden zu verärgern und Kündigungen zu provozieren, nun findet sich dieser Abschnitt plötzlich nicht mehr in den Bestimmungen. Zur Nutzung von Netflix etwa im Urlaub heißt es nun nur noch:
Wir möchten, dass Sie Netflix jederzeit und überall genießen können, wenn Sie reisen oder in verschiedenen Wohnungen leben. Wenn Sie der Hauptkontoinhaber sind (oder mit ihm zusammenleben), sollten Sie Ihr Gerät nicht verifizieren müssen, um Netflix anzusehen.
Diese Verifizierung ist allerdings ebenfalls bestenfalls lästig, denn hierbei müssen sich Nutzer einen Link schicken lassen, der sie zu einer Seite führt, auf der sie einen Freischal-Code erhalten können. Mehr zu diesen neuen Vorgaben lest ihr hier. Wann Netflix tatsächlich wirksam auf Piratenjagd geht, bleibt abzuwarten.