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Zwangsarbeit in Lieferkette: iPhone-Zulieferer mit schweren Vorwürfen konfrontiert

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Zwangsarbeit in Lieferkette: iPhone-Zulieferer mit schweren Vorwürfen konfrontiert
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Apples Zulieferer in China sehen sich erneut schweren Vorwürfen ausgesetzt: Mehrere Betriebe in Apples Lieferkette sollen Zwangsarbeiter beschäftigen, die der muslimischen Minderheit der Uiguren angehören. Diesen wurde die Wahl gelassen, in der iPhone-Produktion zu arbeiten, oder in ein Umerziehungslager gesteckt zu werden. Apple weist die Vorwürfe zurück.

Apples Zulieferer sehen sich abermals mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert: Unternehmen aus der Lieferkette sollen Zwangsarbeiter in ihren Fabriken beschäftigt haben. Diese Beschäftigten gehörten der muslimischen Minderheit der Uiguren an, wie das Tech Transparency Project in einer Untersuchung erklärte. Diese Ermittlung beschuldigt vor allem den Fertiger Lens Technology, der Glasbauteile für iPhones liefert, der Beschäftigung von Zwangsarbeit. Lens Technology gehört schon seit den frühesten Tagen des iPhones zu Apples Lieferkette. Neben Lens Technology sollen noch wenigstens fünf weitere Unternehmen von der Beschäftigung von Zwangsarbeitern profitiert haben und dies aller Wahrscheinlichkeit nach mit Billigung der chinesischen Behörden.

Apple weist Vorwürfe zurück

Die Volksgruppe der Uiguren hat einen schweren Stand in China: Die Mitglieder dieser Minderheit werden von den Behörden oft vor die Wahl gestellt, in der Industrie ein kärgliches Dasein zu fristen, oder in Einrichtungen verbracht zu werden, die in dem Untersuchungsbericht der Menschenrechtsaktivisten, aus dem die Washington Post zitiert, mit Konzentrationslagern verglichen werden. Rund 10.000 dieser Lager sollen inzwischen in den Uiguren-Provinzen errichtet worden sein, in ihnen wurden nach Schätzungen bis zu einer Million Uiguren interniert.

Apple wieś die Vorwürfe umgehend zurück: Ein Sprecher erklärte, man habe Kontrollen eingeführt, die die Beschäftigung von Zwangsarbeitern seit Anfang des Jahres unmöglich machten. Unabhängige Prüfungen des Sachverhalts sind indes nicht möglich, Journalisten oder Vertretern von Menschen- oder Arbeitsrechtsorganisationen wird die Einreise in die betreffenden Landesteile verwehrt.

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