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Apple mauert: Facebook darf nicht auf 30%-Abgabe in iOS-App hinweisen

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Apple mauert: Facebook darf nicht auf 30%-Abgabe in iOS-App hinweisen
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Facebook darf in seiner App für iOS nicht auf die 30%-Abgabe hinweisen, die Apple auf alle Transaktionen erhebt: Ein entsprechendes Update hatte Apple jüngst zurückgewiesen. Zur Begründung verwies das Unternehmen auf die Anzeige „irrelevanter Informationen“. Facebook zeigte sich erwartungsgemäß wenig begeistert.

Die primäre Konfliktlinie verläuft aktuell zwischen Apple und Epic, wir hatten verschiedentlich darüber berichtet, doch es gibt auch Nebenkriegsschauplätze. Einen davon hatte vor kurzem Facebook aufgemacht, Apfellike.com berichtete. Nun betonte das soziale Netzwerk nochmals die aus seiner Sicht unlautere Praxis Apples. Stein des Anstoßes ist noch immer eine neue Plattform von Facebook. Auf ihr können seit wenigen Wochen Online-Veranstaltungen wie Gesangsunterricht, Sprachkurse oder andere Seminare abgehalten werden. Facebook proklamierte dieses neue Feature als Weg für Kleinunternehmer, ihr Geschäft auch in Corona-Zeiten fortführen zu können.

Facebook hatte zuvor von Apple verlangt, auf seine 30%-Abgabe bei dieser neuen Plattform zu verzichten und erklärte, Apples Provision schade direkt Kleinunternehmern und Selbstständige, die durch Corona schon genügend schwere Einbußen hatten hinnehmen müssen.

Apple verhindert Information in Facebook-Update

Facebook wollte auf diesen Umstand in seiner App für iOS hinweisen, wohl nicht mit der ganz unberechtigten Hoffnung, bei den Gewerbetreibenden Groll gegen Apple auszulösen. Apple hat das Update der App für iOS allerdings zurückgewiesen. Laut Agenturmeldungen bezog sich Apple hierbei abermals auf eine Richtlinie im App Store. Deren Interpretation könnte man allerdings tatsächlich als ein wenig kleinmütig empfinden: Apple sprach im Zusammenhang der Ablehnung des Updates von  der Darstellung „irrelevanter Informationen“.

Den Nutzer hiervor zu schützen, mag manches Mal sinnvoll und nobel sein, indes hätte Facebook im vorliegenden Fall wohl tatsächlich das legitime Recht, auf den Eingriff in seine eigenen Geschäfte, als auch derer seiner Kunden hinzuweisen.

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