Cooles Patent: Kann Siri bald flüstern?Vorherige Artikel
JAILBREAK: Alibaba hackt iPhone X mit iOS 11.2.1 - veröffentlicht aber nichtsNächster Artikel

Telekom: StreamOn darf bleiben, muss aber überarbeitet werden

Geld und Markt, News
Telekom: StreamOn darf bleiben, muss aber überarbeitet werden
Ähnliche Artikel

Die Bundesnetzagentur hat ihre Prüfung der StreamOn-Option der Deutschen Telekom abgeschlossen und ihre Entscheidung verkündet: Das Angebot darf bestehen bleiben, muss aber in einigen Aspekten kundenfreundlicher werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Für den Kunden ist es eine gute Nachricht, die die Entscheidung der Bundesnetzagentur bedeutet, immer vorausgesetzt, die Telekom setzt das Angebot auch weiterhin fort. Die Regulierungsbehörde hatte überprüft, inwieweit die ZeroRating-Option StreamOn mit der Netzneutralität vereinbar und rechtlich zulässig ist. Sie hatte bereits in einem Zwischenfazit angedeutet, dass die Telekom womöglich in einigen Punkten nacharbeiten muss. Genau das ist nun auch die Quintessenz der letztendlichen Entscheidung: Die Kundenfreundlichkeit von StreamOn sei demnach noch ausbaufähig.

Nutzung im Ausland und mit voller Auflösung

Die Regulierungsbehörde störte sich daran, dass die Telekom StreamOn nicht im Ausland anbietet. Das müsse sich ändern, erklärten die Wettbewerbshüter. Auch sei es nicht in Ordnung, dass das Unternehmen die Auflösung übertragener Videostreams verringere. Bei StreamOn mit gebuchter Videooption werden alle Videostreams, auch solche von Unternehmen, die keine StreamOn-Partner sind, auf 480p komprimiert. Dies sei diskriminierend gegenüber Unternehmen, deren Dienst auf eine höhere Auflösung angewiesen sei, so die Bundesnetzagentur. Die Telekom hat bis zum März Zeit auf die Entscheidung zu reagieren. Denkbar ist, dass sie die bemängelten Punkte anpasst oder das Angebot selbst verändert, etwa indem es kostenpflichtig wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Keine News mehr verpassen! Unsere App für iOS und Android mit praktischer Push-Funktion.