Google muss in Frankreich eine geforderte Steuernachzahlung in Milliardenhöhe nicht antreten, jedenfalls noch nicht sofort. Die Regierung möchte die Steuerbehörden des Landes zu einer genaueren Prüfung der Steuerpraxis auffordern.
Google konnte einer Steuerrückzahlung in Frankreich noch ein mal entgehen. _Die Finanzbehörden forderten eine Nachzahlung von 1,1 Milliarden Euro wegen nicht gezahlter Unternehmens- und Mehrwertsteuer. Die Ermittlungen in dem Fall laufen schon seit über einem Jahr. Im Mai hatte es eine Durchsuchung der Geschäftsräume von Google in Paris gegeben.
Gericht sieht Sachverhalt anders
Der Suchmaschinenkonzern muss die Zahlung indes nicht leisten, jedenfalls noch nicht sofort. Ein Pariser Verwaltungsgericht sieht keine Steuerpflicht bei Google, da dessen Europazentrale in Irland angesiedelt ist. So habe Google keine Unternehmenssteuer nach französischem Recht zu zahlen. Da es auch keine technische Infrastruktur in Frankreich betreibt und auch keine Mitarbeiter beschäftigt, falle auch keine Mehrwertsteuer an. Die französische Regierung nimmt das Urteil zum Anlass die Besteuerung von Konzernen mit Sitz im _Ausland noch ein mal grundlegend zu prüfen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können binnen zwei Monaten eingelegt werden und es steht zu erwarten, dass das auch geschieht.