Es ist eine dieser Klagen, die uns latent am Verstand des Klägers zweifeln lassen. Weil es keinen Warndialog in Facetime implementiert hat, wurde Apple in den USA verklagt: Facetime soll den Unfalltod eines Kindes verschuldet haben.
Bei einem Autounfall in Texas verlor ein fünfjähriges Mädchen vor zwei Jahren ihr Leben. Der Unfallfahrer war bei überhöhter Geschwindigkeit auf das Auto einer Familie gefahren. Später gab er vor Gericht an, er habe zum Zeitpunkt des Unfalls via Facetime telefoniert und zsei dadurch abgelenkt worden.
– und prompt wurde wer…? – …Apple verklagt.
Keine ausreichenden Schutzmechanismen
Als Grund für die Klage wurde angegeben, Apple habe es versäumt geeignete Schutzvorkehrungen in Facetime zu implementieren, die das Telefonieren während der Fahr verhindern, obwohl es seit 2008 ein Patent auf eben diese Eigenschaft halte. Bekanntlich reichen Firmen zahlreiche Patente ein, ohne dass daraus zwangsläufig eine Funktion oder ein Dienst entstehen muss. Ähnliche Warnhinweise sind aus Navigationsprogrammen bekannt und zwar gut gemeint, doch sicher wenig dazu geeignet unsachgemäße Nutzung von Diensten zu verhindern. Die Klage erinnert ein wenig an einen Prozess gegen Blackberry, bei dem die Anklagevertretung angab, eine Mandantin sei auf einem US-Highway beinahe überfahren worden, nachdem sie dem Kartenprogramm ihres Blackberry gefolgt war.