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Urteil: Austausch gegen Refurbished-iPhone kann rechtswidrig sein

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Urteil: Austausch gegen Refurbished-iPhone kann rechtswidrig sein
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Apple darf in Dänemark keine wiederaufgearbeiteten Geräte mehr als Austausch-iPhones an Kunden geben. Die Ware sei nach dänischem Recht nicht neuwertig, urteilte nun ein lokales Gericht.

Kommt es innerhalb der Gewährleistungszeit zu einem Hardwaredefekt und Apple tauscht ein iPhone aus, muss dies ein Neugerät sein, das hat jetzt ein dänisches Gericht entschieden. Diese Frist läuft nach europäischem Recht 24 Monate. Die Refurbished-iPhones könnten gebrauchte Komponenten enthalten, so die drei Richter. Das aber ist nach dänischem Recht nicht erlaubt. Der Prozess zieht sich schon seit Jahren hin.

Refurbished-iPhones sind nicht neuwertig

Im konkreten Fall ging es um ein iPhone 4, das ein Jahr nach Kauf aufgrund eines ungenannten Hardwaredefekts von Apple gegen ein Refurbished-iPhone getauscht wurde. Der Kläger akzeptierte das jedoch nicht und klagte, nachdem er mit Apple zu keiner Übereinkunft kommen konnte.

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

Apple hatte indes argumentiert, da es die Geräte selbst aufarbeite, könne es gewährleisten, dass die Komponenten tadellos und so gut wie neu seien. Mit diesem Standpunkt konnte Cupertino sich nun nicht durchsetzen: So gut wie neu reicht in Dänemark nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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