In den letzten Tagen kündigte es sich bereits an, heute nun berichten auch die Tagesmedien darüber: Google ist ins Visier der Wettbewerbshüter der EU geraten und das gleich in mehrfacher Hinsicht.
Android ist derzeit Gegenstand eingehender Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt“, heißt es aus Brüssel. Die EU-Kommission leitete die erste Stufe des in solchen Fällen üblichen Verfahrens ein, indem sie Google eine entsprechende Mitteilung übersandte. Verfahren dieser Dimension können sich über Jahre hinziehen. Kern der Kritik ist unter Anderem, dass Google verschiedene seiner Dienste auf Android-Systemen vorinstalliere und so womöglich den Markt verzerre. Ähnlich erging es vor Jahren bereits Microsoft mit dem Internet Explorer, den das Unternehmen immer mit seinem Windowssystem mitlieferte. Der Konflikt mit der EU führte zwischenzeitlich dazu, dass Microsoft eine spezielle Europa-Edition von Windows vertrieb, die ohne Browser bzw. mit einem Browserauswahldialog kam, der dem Nutzer verschiedene Browser vorschlug. Dabei gab es dann noch Streit um die Platzierung des Internet Explorers in der Liste. Droht Google mit Android nun ähnliches? Google verwahrt sich gegen die Kritik aus Brüssel und verweist darauf, dass Android frei und anpassbar ist, Unternehmen können Google-Dienste bei Auslieferung auf den Geräten belassen oder auch nicht. Bekannt ist allerdings, dass es Google Unternehmen durch verschiedene Tricks nicht ganz leicht macht sich aus der google-Ökosphäre gänzlich herauszuhalten.
Die EU ermittelt überdies auch in einer anderen Angelegenheit gegen Google: Man habe den Verdacht der wettbewerbsverzerrenden Manipulation von Suchergebnissen, sodass eigene Dienste und Produkte höher platziert werden. Dies könne Innovationen neuer Marktteilnehmer bremsen. DAs Verfahren zieht sich bereits seit 2010. Im Falle einer als erwiesen angenommenen Monopolstellung kann die EU eine Strafzahlung von bis zu 10% des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Intels Milliardenstrafe ist hier das prominenteste Beispiel.