Wenn bei einem neu erworbenen gebrauchten iPhone einige Apps unter ungewöhnlichen Fehlermeldungen nicht funktionieren, könnte das Gerät auf einer schwarzen Liste der App-Entwickler stehen. Apple bietet Entwicklern die Möglichkeit, Geräte dauerhaft von der Nutzung ihrer Apps auszuschließen – ein Feature, das bei der Wiederverwendung gebrauchter iPhones problematisch werden kann.
iPhones haben als Gebrauchtgeräte einen hohen Wiederverkaufswert. Das liegt an der langlebigen Hardware und dem langen Support für Software-Updates. Dadurch können gut aufbereitete Geräte oft noch jahrelang genutzt werden. Auch Apple selbst verkauft generalüberholte iPhones oder gibt sie im Rahmen von Apple Care+ als Austauschgeräte heraus. Doch ein neues Problem sorgt für Unannehmlichkeiten bei Käufern solcher Geräte.
Gesperrte iPhones
Ein Entwickler erlebte kürzlich eine Überraschung: Nachdem er ein Refurbished-iPhone von einem autorisierten Service Provider erhalten hatte, konnte er Snapchat nicht nutzen. Die App verweigerte den Dienst mit der Fehlermeldung „SS06“. Nach Recherchen stellte sich heraus, dass das iPhone auf einer schwarzen Liste von Snapchat stand, weil der Vorbesitzer die App missbräuchlich genutzt hatte. Snapchat weigerte sich, den Eintrag zu löschen, und der Nutzer erhielt schließlich ein weiteres Austauschgerät.
Grund dafür ist das DeviceCheck Framework, das Apple seit iOS 11 anbietet. Damit können Entwickler Geräte dauerhaft markieren, um zum Beispiel wiederholte Missbräuche oder Verstöße gegen die AGB zu verhindern. Eine solche Kennzeichnung bleibt auch nach einem Zurücksetzen des Geräts bestehen.
Fazit
Beim Kauf eines gebrauchten iPhones besteht das Risiko, dass bestimmte Apps nicht funktionieren. Da man keine Informationen über den Vorbesitzer hat, ist es ratsam, wichtige Apps während der Rückgabefrist zu testen, solange Apple dieses Problem nicht gelöst hat.