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Kein Glück: Apple scheitert mit Anliegen im Such-Deal-Fall

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Kein Glück: Apple scheitert mit Anliegen im Such-Deal-Fall
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Apple ist mit seinem Antrag gescheitert, im Kartellrechtsfall gegen Google angehört zu werden. Der zuständige Richter lehnte das Gesuch ab, da er keine weiteren Verzögerungen in dem bereits seit Jahren laufenden Verfahren akzeptieren will. Zudem überzeugte Apples Argumentation das Gericht nicht.

Kein Erfolg vor Gericht: Der iPhone-Konzern hatte sich darum bemüht, als zusätzliche Stimme in das Verfahren um den Such-Deal zwischen Google und verschiedenen Unternehmen einbezogen zu werden, obwohl Apple keine direkte Prozesspartei ist. Der Richter begründete die Ablehnung damit, dass eine erneute Anhörung nicht nur zu einer kurzen Verzögerung, sondern zu monatelangen weiteren Verzugszeiten führen würde.

Gericht war von Argumenten nicht überzeugt

Auch inhaltlich konnte Apple das Gericht nicht überzeugen. Das Unternehmen argumentierte, dass der Fortgang des Prozesses irreparable Schäden für Apple mit sich bringen könnte. Der Richter wies dies jedoch zurück. Zwar hatte Apple im Rahmen des Such-Deals über Jahre hinweg hohe Zahlungen von Google erhalten, diese waren jedoch nie existenziell für das Unternehmen. Daher sah das Gericht keinen Grund, Apple in das Verfahren einzubeziehen.

Wie der Fall der US-Regierung gegen Google ausgehen wird, bleibt ungewiss. Im härtesten Szenario könnte Google gezwungen werden, sich von seinem marktführenden Chrome-Browser zu trennen.

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