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Mahnung aus Brüssel: EU leitet zwei Prüfverfahren gegen Apple ein

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Mahnung aus Brüssel: EU leitet zwei Prüfverfahren gegen Apple ein
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Die Europäische Union will sicherstellen, dass Apple den Digital Markets Act (DMA) vollständig umsetzt. Zu diesem Zweck hat sie zwei sogenannte Spezifikationsverfahren eingeleitet. Diese Prozesse sollen klären, wie die allgemeinen Bestimmungen des DMA konkret auf Apples Dienste und Plattformen angewendet werden können. Apple hat nun sechs Monate Zeit, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Die EU hat erneut Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung des DMA durch Apple sicherzustellen. Im Rahmen der zwei eingeleiteten Spezifikationsverfahren soll überprüft werden, wie Apple den neuen gesetzlichen Vorgaben nachkommt. Der DMA trat vor einigen Monaten in Kraft und soll wettbewerbswidriges Verhalten auf digitalen Märkten verhindern.

Im ersten Verfahren geht es laut der Mitteilung der EU darum, die Interoperabilität von Plattformen und Hardware zu gewährleisten. Dabei wird untersucht, wie gut externe Geräte wie Smartwatches, Lautsprecher oder VR-Headsets mit Apple-Produkten zusammenarbeiten. Die EU will sicherstellen, dass Funktionen wie Gerätekopplungen und plattformübergreifende Nutzung nicht durch Apple behindert werden.

Transparenz und Fairness im Wettbewerb gefordert

Das zweite Verfahren konzentriert sich auf die Transparenz und Fairness, die Apple gegenüber Entwicklern an den Tag legt. Hier wird überprüft, ob Apple den Zugang zu Schnittstellen ausreichend offen gestaltet und Entwicklern alternative Lösungen ermöglicht.

Ob diese Verfahren zu konkreten Handlungsanweisungen führen, ist noch unklar. Apple hat bereits einige Anforderungen des DMA erfüllt, etwa durch die Öffnung von NFC und des App Store für Drittanbieter. Die EU-Kommission hat jedoch Kritik an bestimmten Umsetzungen geäußert, insbesondere in Bezug auf die Installation von App-Stores von Drittanbietern.

Apple bleiben nun sechs Monate, um auf mögliche Änderungsaufforderungen zu reagieren. Falls die geforderten Anpassungen nicht erfolgen, könnten Strafen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes drohen.

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