Apple hat im langjährigen Steuerstreit mit der EU endgültig eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein vorheriges Urteil des EU-Gerichts aufgehoben, womit Apple nun zur Zahlung der ausstehenden Summe verpflichtet ist. Die 13 Milliarden Euro, die der Konzern an Steuern nachzahlen muss, waren bereits seit Jahren auf einem Treuhandkonto geparkt und als Rückstellung in den Bilanzen berücksichtigt.
Unerlaubte staatliche Beihilfen
Der Streit drehte sich um Steuervergünstigungen, die Apple von der Republik Irland erhalten hatte. Über viele Jahre hatte Irland Apple mit äußerst niedrigen Steuersätzen angelockt, um das Unternehmen für die Ansiedlung seiner Europa-Zentrale zu gewinnen. Diese Praxis, von 1991 bis 2014 genutzt, ermöglichte es Apple, beträchtliche Steuervorteile zu erlangen, während Irland auf Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum hoffte.
Im Zentrum dieser Steueroptimierungen standen die beiden Apple-Töchter Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE). Der EuGH entschied, dass diese Vergünstigungen eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellten. Irland hatte sich lange gegen diese Entscheidung gewehrt, aus Angst, das Vertrauen großer Konzerne zu verlieren, die ihre Standorte im Land abziehen könnten.
Inzwischen wurden viele der Steuerlücken, die Apple genutzt hatte, geschlossen oder deutlich reduziert. Allerdings bleibt eine umfassende Harmonisierung des internationalen oder europäischen Steuerrechts noch ein weiter Weg.