Der Bundesgerichtshof hat die zentrale Rolle von Amazon im Online-Handel bestätigt, was weitreichende Konsequenzen für die Regulierung des Konzerns nach sich zieht. Auf Grundlage dieses Urteils könnten die Wettbewerbsbehörden gegen bestimmte Geschäftspraktiken von Amazon härter durchgreifen und gegebenenfalls diese verbieten.
In der Welt des E-Commerce ist Amazon eine feste Größe, und dessen immense Bedeutung für den gesamten Sektor wurde vom Bundesgerichtshof nun bestätigt. Nach juristischer Definition gilt Amazon als „von überragender marktübergreifender Bedeutung“, was die weitreichende Macht Amazons über diverse Geschäftszweige hinweg hervorhebt.
Kartellamt kann Amazon jetzt schärfer regulieren
Diese Einstufung erweitert den Spielraum der Kartellbehörden, restriktivere Maßnahmen gegen Amazon einzuleiten. Das Bundeskartellamt, welches bereits voriges Jahr eine solche Klassifizierung Amazons anstrebte, sieht sich nun bestätigt, nachdem Amazon mit seinem vorherigen Widerstand gescheitert ist.
Mit dem aktuellen Richterspruch könnte das Bundeskartellamt jetzt Amazon strengere Regeln auferlegen. Ein potentielles Beispiel hierfür wäre, dass Amazon es unterlassen müsse, eigene Produkte wie die Echo- und Fire TV-Geräte sowie Artikel aus den Basics-Linien und anderen hauseigenen Kollektionen bevorzugt zu präsentieren.
Außerdem könnte Amazon auch im Cloud-Service-Bereich, in dem der Konzern mit Größen wie Google, Microsoft und europäischen Firmen konkurriert, restriktive Auflagen erfahren. Interessanterweise wurden Google und Microsoft bereits in ähnlicher Weise kategorisiert, suchten jedoch nicht die Entscheidung des obersten Gerichtshofs herauszufordern, im Gegensatz zu Amazon. Wann nun strengere Auflagen erlassen werden könnten, ist noch nicht bekannt.