Apple hat angekündigt, gegen ein Urteil der Europäischen Kommission, welches das Unternehmen zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verpflichtet, Einspruch zu erheben. Diese Ankündigung kam nicht unerwartet. Apple steht in der Kritik, weil die Doppelrolle als Plattformbetreiber und Anbieter von Dienstleistungen wie Apple Music den eigenen Service unzulässig bevorzugt hat.
Apples Widerstand gegen die erzwungene Öffnung
Entsprechend der Erwartungen lässt Apple die Tatsache, von der Europäischen Kommission sanktioniert zu werden, nicht unwidersprochen. In einer umfassenden Stellungnahme betonte die Firma, dass es an schlüssigen Beweisen für einen Schaden bei den Verbrauchern durch die beanstandeten Praktiken mangele. Außerdem hob Apple die eigenen innovativen Beiträge hervor, darunter die Einführung des App Stores, der auch Anbietern wie Spotify erst einen Marktplatz bot.
Beschwerden seitens der EU betrafen insbesondere die Einschränkungen, die Apple Drittanbietern auferlegte – wie zum Beispiel Spotify – die nicht auf billigere Abonnement-Optionen außerhalb des App Stores hinweisen durften. Mit dem in Kraft treten des Digital Markets Act sollen solche Beschränkungen behoben werden, allerdings wirft dies neue Fragestellungen auf, wie etwa die anstehende Gebühr von 50 Cent für jede Installation nach der ersten Million Downloads.
Im Zuge dieser Entwicklungen ist ein langwieriger Rechtsstreit zu erwarten, dem sich die Investoren bewusst sind. Die Apple-Aktie verlor im Nachgang der Bekanntgabe der Strafzahlung und erholte sich auch bislang noch nicht, denn neue schlechte Nachrichten suchten Apple heim. Das Chinageschäft läuft zuletzt offenbar schlechter als erwartet.