Das Begehren des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, Verschlüsselungsschlüssel vom Messenger-Dienst Telegram zu erhalten, wurde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als rechtswidrig eingestuft. Diese Entscheidung stärkt die Position von Telegram, die bisherige Ablehnung der Herausgabe als rechtmäßig zu betrachten und widerspricht damit den russischen Gesetzen, die eine solche Preisgabe fordern. Aber auch für europäische Nutzer könnte das Urteil von Bedeutung sein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Praxis, Kommunikationsdienste dazu zu verpflichten, End-to-End-verschlüsselte Kommunikationsdaten zugänglich zu machen, als unvereinbar mit dem Recht auf Privatsphäre nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt. Der Konflikt, der seinen Ursprung im Jahr 2017 fand, als der FSB Zugriff auf Nachrichten in Telegram forderte, führte letztendlich zu einem Urteil, das einen derartigen Eingriff ohne ausreichende Sicherheitsgarantien verbietet.
Der Fall wurde zunächst durch russische Gerichte ohne Erfolg für Telegram abgewiesen, woraufhin die Angelegenheit vor das Straßburger Gericht getragen wurde. Das Gericht erklärte, dass dem Schutz der individuellen Privatsphäre höchste Priorität zukommt und die Anforderung des FSB daher unangemessen sei.
Auch für Nutzer in Europa relevant
Während der Kläger in der Frage der Rechtswidrigkeit Rückhalt erhielt, wurde sein Antrag auf Schadensersatz zurückgewiesen. Telegram-Gründer Pawel Durow hatte zuvor kritisiert, dass solche Forderungen die Bürgerrechte verletzen, ein Statement zu dem neuen Urteil hat er bislang nicht abgegeben. Patrick Breyer, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, interpretiert den Gerichtsbeschluss als Triumph für die Privatsphäre und betont seine Tragweite für die Sicherheit der Verschlüsselung jenseits dieses Einzelfalls. Breyer appelliert, dass vergleichbare Vorgaben aus gegenwärtigen Gesetzesentwürfen entfernt werden sollen. Die langfristigen Auswirkungen des Urteils sind jedoch Gegenstand weiterer Diskussionen.