Seit 2021 gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, nach der Internet- und Mobilfunkanbieter ihre Kunden jährlich über mögliche bessere Tarifoptionen informieren müssen. Leider ist diese Informationspflicht oft nicht so hilfreich, wie sie sein sollte, bemängeln Verbraucherschützer. Die Benachrichtigung lässt wichtige Kriterien völlig unberücksichtigt.
In vielen Fällen erhalten Kunden lediglich eine Benachrichtigung, dass sie bereits den besten Tarif für ihre Bedürfnisse nutzen. Diese Aussage basiert jedoch vor allem darauf, dass es keinen günstigeren Tarif mit denselben Leistungen gibt, werden Verbraucherschützer zitiert.
Information ignoriert konkreten Bedarf der Nutzer
Ein wesentliches Problem besteht darin, dass die Anbieter keine Bedarfsbestimmung durchführen, die auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten der Kunden basiert, wie zum Beispiel dem Verbrauch von Datenvolumen. Zudem berücksichtigen sie bei der Empfehlung eines anderen Tarifs keine laufenden Rabattaktionen oder spezielle Tarifangebote.
Dies liegt daran, dass das Anforderungsprofil, das der Gesetzgeber vorgibt, nicht präzise genug formuliert ist. Als Ergebnis haben Verbraucher oft das Gefühl, bereits den besten verfügbaren Tarif zu haben, was nicht unbedingt der Wahrheit entspricht. Auf der positiven Seite macht es die Kunden auf Verträge aufmerksam, die sie möglicherweise vergessen hatten. Ob die monierten Umstände der Unterrichtung in naher Zukunft korrigiert werden, ist fraglich. Die Provider erfüllen den gesetzlichen Anspruch, der an dieser Stelle nicht hinreichend präzise formuliert ist.