Apple ist zu jeder Zeit in dutzende Patentprozesse verstrickt, teils aufgrund realer Interessen, teils vom Zaun gebrochen von Patenttrollen, die sich ergiebige Vergleiche erhoffen. Einer dieser Prozesse ist nun vorerst abgeräumt.
Apple geht siegreich aus einem Patentstreit hervor, da der zuständige Berufungsrichter die konstruierten Ansprüche des Patentinhabers ablehnt und hoffentlich weitere Komplikationen in dem Fall verhindert. Der Kläger hatte die Bluetooth-Kopplung von Apples AirPods zum Ziel gehabt.
Dies hätte für Apple schiefgehen können, da der Richter technisch gesehen auch gegen das Unternehmen hätte entscheiden können. Kläger in diesem Fall war die Firma One-E-Way, die zwei Patente hält, die den Vorgang der Kopplung von zwei Geräten per Bluetooth beschreiben. In diesen Patenten wird beschrieben, dass das Gerät, das die Kopplung herstellen möchte, dem anderen Gerät eine eindeutige ID sendet, was den Kern einer Gerätekopplung darstellt.
Richter entscheidet für Apple
Der Kläger versuchte weiterhin zu argumentieren, dass eine eindeutige Geräte-ID auch gleichzeitig eine eindeutige Nutzer-ID ist und das Gerät somit nur von einem bestimmten Benutzer genutzt werden kann, wie Branchenmedien berichten.
One-E-Way war bereits vor einem Bezirksgericht mit dieser Rechtsauffassung gescheitert, hatte jedoch Berufung eingelegt. Allerdings stimmte der zuständige Berufungsrichter den Ausführungen des Klägers nicht zu und wies die Klage ab – ein glücklicher Ausgang für Apple.
Denn rein technisch könnte man durchaus argumentieren, dass persönliche Audiogeräte grundsätzlich nur von einer Person genutzt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen gerechtfertigten Patentrechtsanspruch, der eine tatsächliche Entwicklungsarbeit schützen sollte. Die herangezogenen Patente weisen keine nennenswerte Schöpfungshöhe auf. Vielmehr strebte der Kläger offenbar einen wirtschaftlich günstigen Vergleich an, anstatt eine wirkliche Innovation zu schützen.