Hat Apple mit der Gestaltung von Safari den Wettbewerb auf dem Spielemarkt behindert? Diese Frage muss wohl leider offen bleiben. Ein Gericht wies zwar nun eine Klage ab, dies jedoch nur wegen eines formalen Fehlers.
Apple wurde in einem Wettbewerbsverfahren in Großbritannien vorläufig vom Haken gelassen. Das zuständige Berufungsgericht folgte Apples Antrag auf Abweisung einer Klage, die von der britischen Aufsichtsbehörde für Märkte und Verbraucherschutz CMA angestrengt worden war.
Diese hatte Apple vorgeworfen, durch die in Safari vorhandenen Beschränkungen unter anderem Anbieter von Cloud-Gaming-Angeboten zu behindern. Apple möchte diese nach Möglichkeit in den App Store zwingen, wo es die umstrittenen 30% für sich behält.
Entscheidung zur Sache weiter offen
Die initialen Vorwürfe wurden von der CMA bereits 2020 erhoben. Hier zeigt sich auch das eigentliche Problem, wie Agenturen berichten. Denn das Gericht entschied heute nicht zur Sache. Es folgte lediglich Apples Position, wonach die CMA ihr Klagerecht verloren habe, nachdem sie zu langsam dabei war, die Untersuchung einzuleiten.
Nach erstmaliger Äußerung der Vorbehalte seitens der Behörde vergingen deutlich mehr als sechs Monate, bis mit der eigentlichen Untersuchung begonnen wurde. Die Behörde zeigte sich enttäuscht von dem Urteil, es können weitere Rechtsmittel eingelegt werden, was dazu führen könnte, dass eine letztinstanzliche Entscheidung des Falls noch Jahre in der Zukunft liegt.
In der EU wird Apple wohl perspektivisch durch den jüngst verabschiedeten Digital Markets Act gezwungen, den App Store für Sideloading zu öffnen. Microsoft rechnet offenbar schon mit dieser Entwicklung, Apfelpage.de berichtete. Das Unternehmen bringt sich schon jetzt in Stellung, das Xbox-Universum auf das iPhone auszudehnen.