Paypal ist in das Visier der deutschen Wettbewerbshüter geraten. Der Zahlungsdienst behindere den Wettbewerb, indem er Konkurrenten ihre Preisgestaltung bei Zahlungen über Paypal, aber auch andere Dienste vorschreibt, stellte das Bundeskartellamt fest. Die Behörde leitete eine Untersuchung ein.
Der Zahlungsdienst Paypal wird in Deutschland vom Bundeskartellamt unter die Lupe genommen. Paypal wird seitens der Behörde eine Behinderung des Wettbewerbs unterstellt, wie Behördenchef Andreas Mundt in einer Mitteilung zitiert wird.
„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.
Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen.
Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“
Paypal zwingt Unternehmen, die Zahlungen über den Dienst anbieten, somit dazu, ihre Preisgestaltung den AGB entsprechend anzupassen. Gerade für neue Angebote kann sich dies zu einem Problem entwickeln.
Paypal ist in Deutschland Marktführer
Zahlungen über Paypal sind in Deutschland bei Onlinekäufen sehr beliebt. Der Dienst ist der absolute Marktführer, entsprechend kann das Bundeskartellamt auch eine Untersuchung einleiten. Bei Wettbewerbsbehinderungen durch marktmächtige Akteure kann die Aufsichtsbehörde auch regulierend tätig werden.