Apple muss dramatisch weniger in Frankreich zahlen. Ein Berufungsgericht hat eine 2020 verhängte Milliardenstrafe der Kartellbehörden gedrittelt. Es wollte der Position der Wettbewerbshüter nicht umfänglich folgen.
Apple kann sich in einem laufenden Verfahren über einen echten Rabatt freuen. Das Unternehmen muss erheblich weniger Strafe zahlen. Im Jahr 2020 hatte die französische Kartellbehörde eine Strafzahlung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro gegen Apple verhängt.
Unfairer Wettbewerb in Frankreich angenommen
Hintergrund war die Praxis von Apple, dem französischen Einzelhandel vorzuschreiben, zu welchen Preisen er die Produkte des Unternehmens verkauft. Konkret waren die Händler gezwungen worden, die von Apple selbst im eigenen Online Store und den Retail-Filialen aufgerufenen Preise zu verlangen. Dies sei in hohem Maß geschäftsschädigend, hatte ein klagender Händler angeführt, wie zuletzt von Agenturen berichtet worden war.
Er habe sein Geschäft letztlich aufgeben müssen, so der Kläger. Ein französisches Berufungsgericht sah den Fall nun etwas anders. Einen der Vorwürfe verfolgte es nicht weiter, in den beiden verbliebenen Kernpunkten zog es einen anderen Satz heran und senkte die Strafe auf bequeme 372 Millionen Euro.
In Italien waren zuvor ähnliche Strafzahlungen verhängt worden, hier hatte Apple sich verschiedentlich im Rahmen eines Vergleichs mit den Behörden verständigt. Ob Apple die nun reduzierte Strafe in Frankreich ohne weiteres akzeptiert, muss sich noch zeigen.