Disney+ darf seine Preise nicht beliebig erhöhen, das möchte die Verbraucherzentrale nun gerichtlich feststellen lassen. Hintergrund ist ein Passus in den AGB des Streamingdienstes, der eine Preiserhöhung weitgehend nach Ermessen des Anbieters vorsieht – gesetzwidrig, sagen die Verbraucherschützer.
Disney+ gehört bis jetzt noch zu den eher günstigeren Streamingdiensten, dabei wird es allerdings nicht unbedingt bleiben: Zuletzt hat der Anbieter in den USA eine erste Preisrunde eingeläutet, der weitere folgen dürften. In Deutschland werden die Preise zwar wohl noch nicht umgehend angehoben, allerdings wird es früher oder später auch hier so weit sein.
Doch hier muss Disney noch nachbessern, bevor man an der Preisschraube drehen darf, meint die Verbraucherzentrale Brandenburg. Dort sieht man einen illegalen Absatz in den AGB von Disney+.
Preise dürfen nicht grundlos hochgesetzt werden
In einem entsprechenden Absatz heißt es dort, Disney+ könne die Preise erhöhen, wenn dies geboten scheint. Diese Formulierung ist zu allgemein gehalten, erklärt die Verbraucherzentrale in einer entsprechenden Mitteilung.
Eine Preiserhöhung müsse sich immer aus zwingenden betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten herleiten und dürfe nie primär der Gewinnmaximierung eines Unternehmens dienen, so verlangt es das Gesetz.
Da Disney auf eine Unterlassungserklärung nicht reagierte, möchte die Verbraucherzentrale diesen Fall nun vor dem LG Potsdam klären lassen.