Apple hat sich vor Gericht gegen eine Sammelklage durchgesetzt, die das MacBook Pro und dessen defekte Hintergrundbeleuchtung früherer Jahre betrifft. Laut Einschätzung der Richter war Apple nicht verpflichtet, eine potenzielle Fehlerquelle der Geräte öffentlich zu machen, betroffen sind MacBooks ab dem Jahr 2016 bis 2018.
Das MacBook Pro älteren Baujahrs hatte vor Jahren vielen Nutzern wiederholt Ärger bereitet. Grund dafür war die Hintergrundbeleuchtung der Geräte. Diese begann bei zahlreichen Nutzern nach einer Weile, beginnend vom unteren Rand des Displays, unregelmäßig zu scheinen und fiel schließlich häufig ganz aus.
Die Ursache für die Fehlfunktion waren Flachbandkabel, die Apple für die Verbindung zwischen Display und Platine genutzt hatte und die zu zerbrechlich ausgefallen waren. Dem häufigen Öffnen und Schließen des Deckels hielten sie nicht lange Stand und brachen irgendwann. Apple legte daraufhin zunächst ein kostenloses Reparaturprogramm für die Geräte auf und besserte bei neuen Modellen mit einem weniger empfindlichen Bauteil nach.
Sammelklage gegen Apple abgelehnt
Doch einige Käufer klagten gegen Apple, da das kostenlose Reparaturprogramm aus unerfindlichen Gründen nur das MacBook Pro 13 Zoll, nicht aber die große 15 Zoll-Variante abgedeckt hatte. Sie warfen Apple vor, wissentlich und fortgesetzt ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr gebracht zu haben.
Apple hätte die Kunden über diesen Fehler informieren müssen, so die Kläger, die unter anderem Schadenersatz forderten. Während eine frühere Instanz ihnen teilweise Recht gab, sah es ein anderes Gericht nun anders, wie aus Berichten hervorgeht. Apple war nicht verpflichtet, die Kunden über eine potenzielle Fehlerquelle aufzuklären, urteilten die Richter vergleichsweise verbraucherfeindlich. Für die Kunden dürfte damit die Chance auf Entschädigung Geschichte sein.