In der EU kann weiter geroamt werden: Die entsprechende Verordnung wurde um weitere zehn Jahre verlängert. Das EU-roaming erlaubt allen Mobilfunkkunden im gesamten Raum der EU sowie einiger weiterer Länder eine Nutzung ihres Mobilfunktarifs wie in ihrem Heimatland.
Das EU-Roaming ist wohl eine der größten Erfolgsgeschichten der EU. Es war in der letzten Dekade immer weiter ausgebaut worden und inzwischen können Mobilfunkkunden ihre Smartphones im EU-Raum sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR weitgehend so nutzen, wie daheim. Das bedeutet: Alle Gespräche werden zu den Inlandspreisen ihres Tarifs geführt und auch die Konditionen für die Datennutzung bleiben wie gewohnt.
Lediglich eine Klausel für faire Nutzung ist Bestandteil sowohl des alten wie auch des neuen Vertragswerks.
EU-Roaming wird kaum verändert fortgeschrieben
Lediglich einige interne Preise für die Netzbetreiber, die sie sich beim Roaming untereinander berechnen, wurden angepasst, ansonsten bleibt das Roaming weitgehend wie bisher. Dazu zählt auch, dass Nutzer im EU-Ausland nicht dauerhaft grenzenlos alle Vorzüge des genutzten Tarifs in Anspruch nehmen können. Wer also einen Flatrate-Tarif aus Österreich oder Osteuropa nutzt, wird irgendwann Post vom Provider bekommen, wenn er diesen Vertrag für die dauerhafte Verwendung in Deutschland heranzieht.
Die aktualisierte Verordnung zum EU-roaming kann hier eingesehen werden.
Tückisch ist und bleibt nach wie vor die Nutzung von Mikro-Mobilfunknetzwerken in Flugzeugen oder auf Fähren oder Kreuzfahrtschiffen. In diese buchen sich die Handys der Passagiere oft automatisch ein, sie unterliegen nicht dem EU-Roaming und gerade die oft im Hintergrund ablaufende, nicht unbeträchtliche Datennutzung kann immer noch zu Schockrechnungen führen.