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Seit dem 1. Dezember 2021 ändert sich einiges in Sachen Mobilfunkverträge und Rechte für Verbraucher in Deutschland. Jedoch zum Besseren für euch. Wir zeigen euch alle Änderungen und was Kunden jetzt wissen müssen.
Fairere Kündigungsfristen, Entschädigungen bei Ausfällen sowie eine jeweils kostenlose Rufnummernmitnahme. Das und vieles mehr steckt in der neuen TKG Novelle. Diese ist seit Dezember 2021 in Kraft und gilt für alle Handyverträge, die seit März 2021 abgeschlossen wurden. Und natürlich auch für alle neuen. Anbieter wie o2 bieten einige Deals an, um direkt von den neuen Rechten und Vertragsrichtlinien zu profitieren.
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Die Änderungen im Detail
- Die Vertragslaufzeit bis 24 Monate bleibt, aber Anbieter müssen nun früher auf den Ablauf hinweisen. Anschließend kann neu mit 1 Monat Frist gekündigt werden. Dies gilt für Verträge mit abgelaufener Mindestvertragslaufzeit. Abofallen sind damit Vergangenheit
- Für Internetempfang gilt: Ab dem dritten Tag mit Störungen beim Empfang können Kunden eine Entschädigung verlangen
- Fällt der Internetempfang für mehr als drei Tage aus könnt ihr 5 Euro der 10 % von der Abogebühr zurückbekommen. Bei mehr als fünf Tagen sind es 10 Euro oder 20 %, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei weniger Internetleistung bekommt ihr einen Rabatt in Höhe desselben Prozentbetrages, sofern das nachgewiesen werden kann
- Bei einem Anbieterwechsel kann ab sofort die Rufnummer kostenfrei mitgenommen werden
Diese und viele weiteren Neuerungen finden sich in der neuen Gesetzgebung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Jetzt auf Verträge mit neuem Gesetz wechseln
Natürlich machen sich jetzt auch die Mobilfunkanbieter an die Arbeit und buhlen um Kunden, die von den neuen Gesetzen profitieren wollen. Sofern ihr einen älteren Vertrag habt, lohnt sich jetzt ein Anbieterwechsel umso mehr. Für Neukunden gibt es bei o2 aktuell zum Beispiel sehr attraktive Vertragskombinationen mit iPhone oder auch ohne Geräte:
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