Das Bundeskartellamt hat ein Untersuchungsverfahren gegen Apple eingeleitet. Grundlage der Ermittlung ist das novellierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In einem ersten Schritt soll geprüft werden, ob Apple von marktübergreifender Bedeutung und somit ein Fall für das Gesetz ist.
Apple sieht einer offiziellen Untersuchung des Bundeskartellamtes wegen möglicher Wettbewerbsverstöße entgegen, das teilte die Behörde heute in einer Pressemitteilung mit. Grundlage dieser Untersuchung ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das seit Anfang des Jahres in seiner zehnten Novellierung vorliegt. Diese erweitert die Befugnisse der Kartellwächter ganz erheblich.
Sie können nun unter anderem Sanktionen gegen ein Unternehmen verhängen, wenn seine Geschäftstätigkeit den Wettbewerb deutlich einschränkt. Eine Voraussetzung hierzu ist, dass ein Unternehmen eine marktübergreifende Dominanz erreicht hat. In einer ersten Phase der Untersuchung soll zunächst geprüft werden, ob dies auf Apple auf dem deutschen Markt zutrifft.
App Store, App-Tracking-Transparenz und vorinstallierte Apps stehen in Zweifel
Das Kartellamt prüft im weiteren verschiedene konkrete Aspekte von Apples Geschäftstätigkeit. Einer davon ist die Tatsache, dass Apple auf seinen iPhones zahlreiche eigene Apps vorinstalliert, wodurch eventuell Wettbewerber benachteiligt werden könnten, hier droht Apple womöglich auch in der amerikanischen Heimat eine schärfere Regulierung, Apfellike.com berichtete.
Weiters auf dem Prüfstand steht der App Store, der unter iOS faktisch ein Monopol für die Installation von Apps auf iPhone und iPad darstellt. Und schließlich soll auf Verlangen der deutschen Werbewirtschaft auch noch die neue App-Tracking-Transparenz unter die Lupe genommen werden. Die Aktie des Unternehmens zeigte sich auf die Ankündigung der Untersuchung leichter.