Googles Geschäftspraktiken haben das Bundeskartellamt veranlasst, mehrere Untersuchungsverfahren einzuleiten. Im Fokus der Aufmerksamkeit der Kartellwächter steht einerseits die immense Marktmacht des Suchmaschinenriesen, aber auch die vielfältige Nutzung von Anwenderdaten ist der Behörde nicht ganz geheuer. Mit dieser Skepsis steht das Bundeskartellamt freilich nicht allein da.
Google sieht einigen Untersuchungen des deutschen Bundeskartellamts entgegen, wie Behörde vor kurzem mitgeteilt hat. Diese Untersuchungen haben einerseits die marktübergreifende Bedeutung Googles und dessen Mutterkonzerns Alphabet zum Thema. Die Prüfverfahren des Bundeskartellamts finden auf Basis des Gesetzes zur Wettbewerbsverhinderung statt, das noch Anfang des Jahres novelliert wurde. Mit der Überarbeitung wurden die Kompetenzen der Kartellbehörden deutlich ausgeweitet.
Google macht es Wettbewerbern womöglich deutlich zu schwer
Google sei auf so vielen Märkten aktiv, dass es für viele Wettbewerber schwer werde, sich auf einem neuen Markt zu behaupten, auf dem Google bereits aktiv ist, erklärte das Bundeskartellamt anlässlich der Eröffnung seiner Untersuchungen. Dabei macht den Aufsehern vor allem die umfangreiche Sammlung von Nutzerdaten aus verschiedensten Bereichen wie Onlinesuche, Karten, Smartphone- und App-Nutzung oder YouTube-Verwendungen und weiterer Dienste Bauchschmerzen. Tatsächlich könne sich Google einige unfaire strategische Vorteile verschaffen und andere Marktteilnehmer an der effektiven Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle hindern, fürchtet das Amt.
Google kündigte eine vollumfängliche Zusammenarbeit mit den deutschen Wettbewerbshütern an. Die Behörde hatte auch bereits ähnliche Verfahren gegen Facebook und Amazon eingeleitet. Möglich ist, dass am Ende dieser Untersuchungen Auflagen stehen, die für mehr Wettbewerb in verschiedenen Branchen sorgen sollen. Allerdings ziehen sich Verfahren dieser Art für gewöhnlich über verhältnismäßig lange Zeiträume hin, zudem können die betroffenen Unternehmen an ihrem Ende zumeist noch aufschiebende Rechtsmittel einlegen.