Der Messenger WhatsApp drängt seine Nutzer schon seit Monaten immer nachdrücklicher dazu, seine neuen Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren. Diese erlauben es WhatsApp, innerhalb gewisser Grenzen persönliche Daten aus den Accounts der Nutzer an die Konzernmutter Facebook weiterzugeben. Nun läuft in wenigen Tagen eine wichtige Frist ab, die WhatsApp seinen Nutzern gestellt gesetzt hatte, den neuen Richtlinien zuzustimmen. Aber was passiert, wenn man sich weigert?
WhatsApp hat bereits vor einigen Monaten seine Richtlinien für die Wahrung der Privatsphäre überarbeitet. Die neue Fassung gibt WhatsApp deutlich weitreichendere Möglichkeiten, Daten aus den Profilen der Nutzer wie etwa deren Profilbilder an die Konzernmutter Facebook weiterzugeben, wo sie unter anderem zu Werbezwecken genutzt werden können. Diese geplante Datenweitergabe war in weiten Teilen der WhatsApp-Nutzerschaft auf starke Ablehnung gestoßen. In der Folge ruderte WhatsApp zunächst zurück und verlängerte die Frist für die Annahme der neuen Richtlinie, die in der EU aber ohnehin zunächst nicht in vollem Umfang Anwendung gefunden hätte.
Nun allerdings läuft diese verlängerte Frist ab, doch was passiert danach, wenn Nutzer noch nicht zugestimmt haben.
Zunächst passiert nicht viel
WhatsApp hatte für diesen Fall in Aussicht gestellt, die Funktionalität eines Accounts deutlich einzuschränken. Ein Account wäre nach Verstreichen der Frist ohne die neuen AGBs zu akzeptieren zunächst als „inaktiv“ klassifiziert worden, Apfellike.com berichtete. Als solcher hätte ein Account eingehende Anrufe noch erhalten können, auch Nachrichten und Benachrichtigungen wären noch zugestellt worden, vom Nutzer aber nicht mehr lesbar gewesen, alle weiteren Funktionen wären nicht mehr nutzbar gewesen.
Nun möchte WhatsApp diese einschneidende Maßnahme aber wohl doch nicht umsetzen: Wie der Messenger in Medienberichten zitiert wird, werde man zunächst nicht damit beginnen Accounts zu deaktivieren oder zu löschen. Man werde viel mehr weiterhin damit fortfahren, Nutzer nachdrücklich zur Annahme der neuen Richtlinie aufzufordern. Wie lange diese nochmals verlängerte Übergangsphase dauern wird, ist nicht abzusehen.aufzurofern.