Die amerikanischen Aufsichtsbehörden sehen Apples Praxis bei Gerätereparaturen durch unabhängige Dritte mit Missfallen: Ihrer Auffassung nach könne durchaus von einer gezielten Erschwerung der Arbeit für dritte Werkstätten ausgegangen werden. Sollte sich diese Praxis nicht ändern, bleiben womöglich auch zusätzliche Regulierungen nicht aus.
Apple macht es Dritten nicht eben leicht, die eigenen Produkte zu reparieren: Lange Jahre konnten überhaupt nur Apple selbst, sowie seine handverlesenen Autorisierten Service Provider und Premium-Partner Reparaturen vornehmen und dabei die Gewährleistung und Garantie erhalten. Allen anderen war der Zugang zu originalen Ersatzteilen und Dokumentationen versperrt.
Dieser steht Dritten nun zwar mit dem Programm für unabhängige Werkstätten prinzipiell offen, zuletzt auch am Mac und fast weltweit, wie wir in einer weiteren Meldung berichtet hatten, doch sind die Auflagen für alle Teilnehmer hoch – zu hoch, moniert die amerikanische Aufsichtsbehörde FTC. Man könne nicht umhin zu finden, dass Apple den Marktzugang für Dritte bei Gerätereparaturen der eigenen Produkte so sehr erschwert, dass es schon an Wettbewerbsverzerrung grenze, erklärte die FTC unlängst.
Weitergehende gesetzliche Auflagen werden geprüft
Vor zwei Jahren hat die FTC begonnen, Daten zu diesem Thema zu sammeln. Nun komme man zu dem Schluss, dass die unnötige Erschwerung seitens Apple für Reparaturen der eigenen Produkte unter anderem die Preise getrieben habe. Die Teilnahmebedingungen für unabhängige Werkstätten seien voller kaum annehmbarer Klauseln wie etwa der, auch bis zu fünf Jahren nach Verlassen des Programms noch unangekündigten Inspektionen des eigenen Warenbestands zuzustimmen. Zudem müssen auch kleine Werkstätten mit wenigen Mitarbeitern umfangreiche Zertifizierungs- und Schulungsprogramme durchlaufen, bevor sie am Programm teilnehmen können. So überrascht es auch kaum, dass die Anzahl teilnehmender Shops noch immer übersichtlich ist.
Die FTC werde sich dafür einsetzen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für freien Wettbewerb konsequenter durchzusetzen und nötigenfalls für weitere gesetzliche Handhaben sorgen.