Nicht selten stellt sich einem die Frage, wie soll ich mein neues Smartphone versichern? Viele landen hier erst einmal bei der Hausratversicherung, da es sich ja streng genommen um Hausrat handelt. Doch wie gehen die Hausratversicherung heutzutage mit Smartphones oder Handys um? Ab wann kann man einen Schaden hier geltend machen? Ist es zwingend notwendig noch zusätzlich eine Handyversicherung abzuschließen obwohl schon eine Hausratversicherung besteht?
Alle paar Sekunden geht heutzutage auf der Welt ein Smartphone kaputt. Doch wer übernimmt den Schaden in solchen Fällen? Viele wenden sich zunächst einmal an ihre Hausratversicherung hier hängt die Regulierung jedoch vom Einzelfall ab. Ist im Vertrag eine solche Klausel enthalten, muss die Versicherung dafür einstehen. Es kommt jedoch immer darauf an, wie der Schaden am Handy entstanden ist. Wie der Name schon sagt, ist die Versicherung nur verpflichtet den Schaden des Hausrates zu übernehmen. Dazu gehören Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, oder Brand. Ist das Smartphone einer dieser Dinge zum Opfer gefallen, wird die Versicherung den Schaden übernehmen.
Vorsicht: Den normalen Diebstahl wird eine Hausratversicherung niemals mitversichern. Kommt es beispielsweise zu einem Taschendiebstahl, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Wenn jedoch jemand in die Wohnung oder das Haus einbricht, oder aber dem Inhaber das Smartphone mittels Waffengewalt oder ähnlichem nimmt, muss die Hausratversicherung eintreten.
Details zum Versicherungsschaden
Bestimmte Umstände machen es möglich, dass die Versicherung den Schaden am Smartphone übernehmen muss. Mit diesen Informationen befassen sich mittlerweile viele Versicherung blog im Internet, um hier für Versicherungsnehmer gute Aufklärung zu leisten. Läuft beispielsweise die Waschmaschine aus und das Handy nimmt Wasser auf, kann dies als Versicherungsschaden gemeldet werden. Das Gleiche gilt für einen Wohnungsbrand. Es gibt jedoch gewisse Unterschiede, mit denen steigt und fällt die Chance das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen. Wenn Sie beispielsweise unvorsichtig ein Glas Wasser auf das Handy gießen, wird der Versicherer versuchen diesen Schaden nicht an zu erkennen. Denn hierbei handelt es sich um einen Schaden, welcher nicht durch Leitungswasser entstanden ist.
Hat wiederum jemand anders das Handy in die Hand genommen und es ist ihm runtergefallen, kann dessen Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Um noch einmal auf das Glaswasser zurück zu kommen, passiert dies einem anderen beispielsweise in einem Restaurant, so muss die Versicherung des „Täters“ den Schaden übernehmen.
Handy Versicherungen sind nicht ratsam
Wie nun schon jedem bewusst geworden sein dürfte, sind die meisten Schäden mittels der normalen Versicherungen abgedeckt. Handyversicherungen haben meistens eine spezielle Laufzeit. Diese beläuft sich oft auf 24 Monate. Wer sie nicht pünktlich kündigt, muss weitere Monate damit leben. Das dafür ausgegeben Geld ist es jedoch nicht wert. Schließlich bekommt man von den Versicherungen meistens nur den Zeitwert zurück. Der besagte Wert beläuft sich auf nicht mehr als 60 %. Oft sind die Bedingungen einer Handyversicherung nicht sehr klar strukturiert dadurch ist es den Versicherern leicht möglich, den Schadensfall abzuwimmeln. Somit ist eine Handy Versicherung nur sehr kostenintensiv nicht aber wirklich hilfreich.
Wer seinen Hausrat und sich selbst normal versichert hat, kommt sehr gut durchs Leben, ohne dass er eine Versicherung für sein Smartphone benötigt.