Das deutsche Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Im Zuge dieser Untersuchung gerät auch Apple ins Visier der Behörde. Knackpunkt ist eine Praxis von Amazon, die bewirkt, dass bestimmte Markenprodukte nur mehr von sehr wenigen Anbietern vertrieben werden dürfen. Amazon rechtfertigt sich mit Anti-Piraterie-Maßnahmen.
Amazon sieht sich aktuell mit einer Untersuchung des Bundeskartellamts ausgesetzt. Diese soll klären, inwieweit eine bestimmte Praxis von Amazon im Betrieb seines Market Place rechtens ist. Dabei werden bestimmte Markenprodukte auf Amazon nur von einer sehr eingeschränkten Auswahl an Händlern vertrieben, zumeist nur der jeweilige Hersteller und einige von ihm autorisierte Vertriebspartner. Apple ist ein prominentes Beispiel für die Auswirkungen, die diese Praxis haben kann.
Kartellwächter sehen mögliche Wettbewerbsverzerrung
Seit Anfang vergangenen Jahres ist Apple ein offizieller Händler auf Amazons Marktplatz. In der Folge gibt es dort etwa das iPhone oder andere Apple-Produkte nur noch bei Apple oder dessen autorisierten Service Providern. Darin sehen die Kartellwächter aber eine mögliche Verzerrung des Wettbewerbs, die kleinere Unternehmer benachteiligen könnte, wie die Behörde gegenüber dem Handelsblatt erklärte.
Amazon verteidigt sein Vorgehen und rechtfertigt es unter anderem in der notwendigen Bekämpfung von Produktpiraterie, in der Tat ein ernstes Problem auf Amazons Plattform. Man versicherte aber, vollständig mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten zu wollen.
Vergleichbare Vorwürfe gegen Amazon und auch Apple sind zuvor bereits andernorts erhoben worden, in Italien liefen diesbezüglich auch verschiedene Verfahren, die teils in Strafzahlungen mündeten, die über Apple un d Amazon verhängt wurden.