Die EU-Kommission hat im Streit um Steuerrückzahlungen an Irland ihr Recht auf Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof wahrgenommen. Es war das letzte Rechtsmittel, das der Kommission noch verblieb. Zuvor hatte das oberste Gericht der EU bereits eine abschlägige Entscheidung in der Sache gefällt.
Die EU-Kommission geht bis zum Ende: Im Steuerstreit um die Milliarden, die aus Sicht der Kommission an Steuern zu wenig gezahlt wurden, hat die Kommission nun den Europäischen Gerichtshof ins Spiel gebracht. In buchstäblich letzter Sekunde übte die Kommission noch ihr Berufungsrecht aus.
Es war lange unklar, ob die Kommission dieses Rechtsmittel noch einlegen würde, denn das Urteil gegen die Kommission war bereits im Sommer gefallen, Apfellike.com berichtete. Damals sah das oberste EU-Gericht, die vorletzte Instanz in der EU bei Europarechtsfragen, keine ausreichenden Beweise durch die EU beigebracht, wonach es sich bei den extrem niedrigen Unternehmenssteuersätzen in Irland um einen Fall illegaler Beihilfe handle.
Kommission kämpft auf verlorenem Posten
Dieses Verfahren war von der EU-Kommission bereits vor vier Jahren angestoßen worden. Es hatte unter anderem dazu geführt, dass rund 13 Milliarden Euro auf Treuhandkonten geparkt werden mussten. Dabei handelte es sich aus Sicht der EU um nicht gezahlte Steuern, die Apple Irland zurückzahlen sollte. Aber weder wollte Apple akzeptieren, zu wenig Steuern gezahlt zu haben, noch wollte Irland das Geld zurückfordern, letzteres in dem Versuch, keinen ungewollten Präzedenzfall zu schaffen, der andere Unternehmen von der Insel vertreiben könnte. Nur die niedrigen Steuersätze haben den irischen Aufschwung in dieser Form möglich gemacht.
Allerdings sehen viele Rechtsexperten keine Möglichkeit, wie das EU-Recht in seiner aktuellen Form die Ausnutzung von Steuerschlupflöchern wirksam verhindern kann. Es müsste entsprechend geändert werden, was aber stets von den Ländern, die am meisten vom aktuellen Zustand profitieren, blockiert werden dürfte.