iPhones können schneller Defekte aufweisen, als man es sich meist vorstellen mag. In diesem Fall empfehlen sich natürlich eine Reparatur oder ein Umtausch. Dabei haben Betroffene allerdings meist offene Fragen, zum Beispiel im Hinblick auf Garantie und Gewährleistung. Auch ist nicht immer klar, an wen man sich im Falle eines Schadens wenden kann.
Besonders bitter macht eine solche Erfahrung leider oft der Frust, den man empfindet, wenn das eigene Smartphone einen Defekt aufweist. Viele Menschen sind, unter anderem beruflich, darauf angewiesen, ein rund um die Uhr funktionierendes Handy zu haben. Häufig kann man es sich in Hinsicht auf Erreichbarkeit und Vernetzung gar nicht leisten, für ein paar Stunden oder gar Tage offline sein zu müssen.
Wer in dieser Situation vorschnell handelt, der kann so manchen Fehler machen, der hinterher eine Menge Geld kostet. Denn man muss immer daran denken, ob man einen Profi mit iPhone Reparatur betraut oder selbst Hand anlegt, dass eine externe (also eine nicht vom Hersteller vorgenommene) Reparatur schnell die Garantie und Gewährleistung ungültig machen kann. Doch wo genau liegt da eigentlich der Unterschied?
Gewährleistung: gesetzlich obligatorisch
Die Begriffe der Gewährleistung und der Garantie werden im Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Dabei gibt es jedoch grundlegende und vor allem signifikante Unterschiede. Bei der Gewährleistung sollte beachtet werden, dass sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird und im Regelfall zwei Jahre anhält.
Die Gewährleistung besagt konkret, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes in einwandfreiem Zustand sein muss. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Defekt auf, so muss der Händler beweisen können, dass der Defekt nicht schon vor dem Kauf bestand. In den restlichen anderthalb Jahren bis zum Erlöschen der Gewährleistung muss der Käufer selbst einen Beweis liefern, dass der Defekt schon vor dem Kauf bestand. Dies ist sehr unwahrscheinlich und erfordert meist ein teures Gutachten, das den Wert der Ware häufig sogar übersteigt und sich deshalb gar nicht erst lohnt.
Garantie: vom Hersteller gewährt
Die sogenannte Garantie basiert im Gegensatz dazu auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers oder Herstellers. Die Art der Garantie ist dabei jedem Hersteller und Händler selbst überlassen. Er kann dabei für Ware und/oder Service werben, indem er beispielsweise Zufriedenheitsgarantien, Umtausch- oder Reparaturgarantien oder diverse andere Dienstleistungen, wie etwa den Vor-Ort-Service, anbietet. Bei der Garantie unterstehen ihre Gültigkeit und Bedingungen nicht festen gesetzlichen Vorgaben.
Rückgaberecht: Besonderheit des Online-Handels
Der Online-Handel bietet nicht die Möglichkeit, gekaufte Ware vor dem Kauf physisch in der Hand halten zu können. Aus diesem Grund gibt es bei Produkten, die im Internet gekauft werden, in fast allen Fällen 14-tägiges Rückgaberecht, ohne das Gründe für den Rückversand angegeben werden müssen. Dies gilt natürlich nicht für Lebensmittel, Blumen oder individualisierte Anfertigungen. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass die Ware immer auch originalverpackt zurückgeschickt werden sollte. Auch sollten keine starken Gebrauchsspuren sichtbar sein, andernfalls kann der Händler eine Entschädigung verlangen.
Das A und O: Vorkehrungen treffen
Definitiv sollte man auf Defekte immer vorbereitet sein. Gibt man sein iPhone in eine professionelle iPhone Reparatur, empfiehlt sich beispielsweise vorher immer ein gründliches Backup aller wichtigen Daten.