Apple wird seine NFC-Schnittstelle im iPhone nun auch dritten Anbietern von Zahlungsdiensten zur Verfügung stellen müssen – zwangsweise. Nachdem einen entsprechende Gesetzesvorlage zuvor bereits vom Bundestag verabschiedet worden war, hat sie nun auch den Bundesrat passiert und kann somit in Kraft treten.
Die NFC-Schnittstelle im iPhone ist schon seit Jahren ein Zankapfel zwischen Apple und diversen Banken und Finanzdienstleistern. Zumindest in Deutschland hat der Streit nun ein Ende, er wurde vom Gesetzgeber beigelegt. Ein Zusatz im Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche in nationales Recht umsetzt, regelt den Zugang dritter Zahlungsdienstebetreiber zur NFC-Schnittstelle im iPhone.
Die Vorlage wurde heute auch vom Bundestag gebilligt, dieser Schritt war noch nötig, bevor die Regelung Gesetzeskraft erlangt.
Apple Pay bald mit neuer Konkurrenz
In der Formulierung des Zusatzes wird von angemessenen Entgelten gesprochen, die Apple von den Drittfirmen als Aufwandsentschädigung für die Zugangsgewährung verlangen kann und fraglos wird Apple versuchen, diese Gebühren so hoch wie möglich anzusetzen. Apple hat sich stets geweigert, die NFC-Schnittstelle für Dritte vollumfänglich freizugeben, einerseits aus durchaus begründeter Sorge um die Sicherheit der Endkunden und andererseits auch, um missliebiger Konkurrenz das Leben zu erschweren.
In einer früheren Meldung berichteten wir, wie vehement sich Apple noch auf den letzten Metern der neuen Regelung entgegenstellte.
Wäre dieses Gesetz schon einige Jahre früher verabschiedet worden, hätten sich vermutlich Akteure wie die Sparkasse Apple Pay nie angeschlossen. Nun jedoch ist es noch vor Ende des Jahres so weit.