Apples App Store-Richtlinien verstoßen in weiten Teilen gegen deutsches und europäisches Recht und zwar ausgerechnet dort, wo Apple sich immer betont nutzerfreundlich gibt: Beim Datenschutz. Dennoch will Apple sie nicht überarbeiten.
Es ist eine gewisse Ironie: Gerade beim Datenschutz hat Apple massiv gegen geltendes Recht verstoßen, so sah es zumindest das Kammergericht Berlin. So sehen die Richtlinien für die Nutzung des App Stores vor, dass Apple weitreichende Rechte zur Nutzung persönlicher Daten erhält. Das Unternehmen darf nach diesen Richtlinien etwa Standortdaten und andere personenbezogene Informationen verwenden und sie unter anderem für Werbezwecke und zu nicht näher definierten internen Optimierungen einsetzen, alles laut Apple mit dem Ziel, dem Kunden ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Das aber widerspricht nicht nur Apples eigener Unternehmensphilosophie, Apple will auch an dieser Praxis festhalten.
Apple legt Beschwerde gegen Urteil ein
Klageführer in diesem Fall war der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV und das Verfahren durchlief bereits verschiedene Instanzen, die es alle ähnlich sahen wie nun die Berliner Richter. Die Formulierungen, die Apple verwandt hat, stammen teils noch aus dem Jahr 2011 und betreffen die Apple Sales International, eine Tochtergesellschaft, die den App Store für iOS bis 2012 betrieb. Dennoch möchte Apple offenbar nichts an der gängigen Praxis ändern. Man hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, damit es nicht rechtskräftig wird. Was das bringt, ist fraglich, Rechtsmittel haben die Richter nämlich nicht zugelassen. Dafür ist Apples störrische Reaktion mit Blick auf den sonst stets propagierten Einsatz für den Datenschutz befremdlich.