Apple hat in der Schweiz minimale Zugeständnisse gemacht, um eine Beschwerde nationaler Banken zu entschärfen. Diese hatten den Vorwurf erhoben, Apple würde mit Apple Pay unzulässig in den Wettbewerb eingreifen.
Apple Pay wird in der Schweiz ein wenig umgebaut. Hintergrund ist, dass dort einige Banken gemeinsam mit einer Verbraucherschutzorganisation ein Wettbewerbsverletzungsverfahren eingeleitet hatten. Der Vorwurf: Apple Pay würde in seiner bisherigen Ausgestaltung den Bezahldienst TWINT behindern. Dieses Angebot wird von den Schweizer Banken als alternativer Smartphone-Zahlungsdienst vermarktet und über Bluetooth realisiert. Mit apple Pay kam er aber anscheinend regelmäßig in die Quere.
Kernforderungen der Bankenwirtschaftbleiben weiter unerfüllt
Wenn Nutzer mit TWINT zahlen wollten und dabei ein iPhone benutzten, kam es wohl häufig vor, dass Apple Pay sich automatisch öffnete, wenn sich das iPhone der Kasse nähert. Diese Annäherung ist aber auch nötig, um mit TWINT zu bezahlen. Dies werde Apple nun abstellen, wie gestern aus Agenturmeldungen hervorging. Allerdings konnten sich die Banken mit einer anderen Forderung nicht durchsetzen: Apple wird nicht wie gefordert den NfC-Chip in iPhone und Apple Watch freigeben, ein Wunsch, den auch die deutschen Sparkassen schon lange hegen, Apfellike.com berichtete.
Hier ist in naher Zukunft keine Änderung von Apples Firmenpolitik zu erwarten.
In Deutschland ist Apple Pay nach langer Wartezeit nun vergangene Woche an den Start gegangen. Zu Anfang werden aber nur einige wenige Banken unterstützt.
In der Schweiz dagegen ist Apple Pay schon seit geraumer Zeit nutzbar.