StreamOn verstößt gegen geltendes Recht, urteilte ein Kölner Gericht. Das Angebot ist mit dem Grundsatz der Netzneutralität nicht vereinbar. Die Zukunft von StreamOn bleibt ungewiss.
Nutzer des ZeroRating-Angebots StreamOn können sich nicht sicher sein, dass der Dienst weiterhin aktiv bleibt. Die Bundesnetzagentur hatte bereits vor geraumer Zeit Zweifel ob der Rechtmäßigkeit von StreamOn angemeldet. Zwei entscheidende Punkte störten dabei die Wettbewerbshüter.
Das Angebot wird nicht im europäischen Ausland angeboten, auchApple-converted-space“> nachdem die EU-Kommission das EU-roaming weitgehend harmonisiert hat.
Der zweite Punkt hat mit der Komprimierung der übertragenen Daten zu tun. Hier sehen Bundesnetzagentur und auch die Kölner Richter einen Verstoß gegen die Netzneutralität.
Telekom legt Beschwerde ein
Der Kunde habe nicht die Möglichkeit, die Drossel ein- oder abzuschalten. Lediglich StreamOn als ganzes kann zeitweilig deaktiviert werden.
Die Telekom sträubte sich schon immer gegen die Einschätzung der Regulierer. StreamOn im Ausland anzubieten und die Drossel für Videodienste aufzuheben sei wirtschaftlich nicht darstellbar, argumentierte der Konzern.
Auch den Kunden wollte man für sich gewinnen: Wenn die Wettbewerbshüter StreamOn in der beschriebenen Weise regulierten, so malte das Unternehmen schwarz, könne man StreamOn eben nicht mehr kostenlos anbieten.
Wenig überraschend hat sich der Magenta-Konzern nun auch nicht dem Urteil gefügt, das das Verwaltungsgericht Köln gefällt
Sie wird dagegen vorgehen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Das Damoklesschwert schwebt aber auch weiterhin sowohl über StreamOn als auch über Vodafone Pass, dem Pendant von Vodafone, gegen das die Justiz ähnliche Vorbehalte hegt.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann aber noch einige Zeit vergehen.