Apple darf iMessage vorerst auch weiterhin unter dem altbekannten Namen anbieten. Die Klage eines deutschen Anbieters von Funkrufdiensten ist vor einem Braunschweiger Gericht gescheitert. Eine weitere Eskalation des Verfahrens ist jedoch möglich.
Weil es sich mit einem deutschen Unternehmen verwechseln lässt, sollte Apple seinen Dienst iMessage umbenennen. Ein Unternehmen aus der Nähe von Berlin hatte Apple kürzlich verklagt, um dies zu erreichen, wie wir hier berichteten.
Die Firma e*Message betreibt seit vielen Jahren mehrere Pager-Angebote. Diese Meldeempfänger waren gegen Ende des letzten Jahrtausends auch bei Privatpersonen eine Weile sehr beliebt, kommen aber heute hauptsächlich noch bei speziellen Personengruppen zum Einsatz, etwa im Rettungswesen.
iMessage muss nicht umbenannt werden
Vor dem LG Braunschweig, wo die e*Message geklagt hatte, ist nun ein Urteil ergangen. Die Richter sahen keine ausreichende Ähnlichkeit zwischen dem Firmennamen e*Message und iMessage.
Die deutsche Aussprache unterscheide sich erheblich, sodass es kaum zu einer Verwechslung kommen könne, urteilten die Richter. Zudem ist das vorangestellte e bei vielen elektronischen Abarten bereits bekannter Produkte zu finden wie beispielsweise bei dem Wort eBook.
Außerdem unterscheide sich auch die Zielgruppe der beiden Unternehmen deutlich. Mit iMessage zielt Apple auf den Endverbraucher und bietet zudem ganz andere Funktionen als e*Message, das auf ein kleines Spezialpublikum zugeschnitten ist.
Alles in allem konnte der Kläger keine erkennbare Gefahr einer geschäftsschädigenden Verwechslung mit iMessage glaubhaft machen.
Das Gericht hat allerdings eine Berufung zugelassen, sodass die Angelegenheit noch nicht endgültig entschieden ist.