Ist WhatsApp bald erst ab 16 erlaubt? Die neue europäische Datenschutzverordnung könnte jüngere Schüler von dem Dienst ausschließen, theoretisch. Ob es wirklich so weit kommt, bleibt abzuwarten. Würde euch der Dienst fehlen?
Im Mai tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. EU-Politiker- und Regierungen haben lange um die Formulierungen des Dokuments gerungen und sie bringt einige grundlegende Änderungen für die Nutzung von Internetdiensten mit sich. Webseitenbetreiber und soziale Netzwerke sind teils gezwungen, ihre Nutzungsbedingungen zu überarbeiten, so auch WhatsApp.
Der Dienst könnte ab Mai in seine AGB schreiben, dass nur noch Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, den Dienst nutzen dürfen, entsprechende Hinweise sind nun aus gewöhnlich recht gut informierten Kreisen getwittert worden.
NEWS:
In order to respect new WhatsApp Terms of Service (available in future, ****maybe**** no later than 25 May), WhatsApp requires you to be at least 16 years old to use their services (13 is minimum age, currently).— WABetaInfo (@WABetaInfo) 12. April 2018
Dieser Schritt würde aber unzählige Fragen aufwerfen.
Es ist etwa unklar, ob und wie die Maßnahme durchgesetzt werden würde.
Ausschluss junger Nutzer
Bislang müssen WhatsApp-Nutzer mindestens 13 sein, genauso wie bei der Mutter Facebook, es sei denn, das jeweilige Heimatland schreibt etwas anderes vor.
So eine Ausnahmeregelung gibt es auch im neuen EU-Vertragswerk. Es erlaubt den Staaten, bei der Überführung in nationales Recht eigene Mindestaltersgrenzen vorzugeben, wie Deutschland hier vorgehen wird, ist noch nicht bekannt.
Falls WhatsApp die Nutzungsbedingungen tatsächlich entsprechend ändern würde, würde sich die Frage stellen, wie es die Einhaltung kontrollieren möchte. Eine Möglichkeit wäre, die Daten aus der Apple-ID oder dem Google-Konto zu nutzen, sofern diese korrekt sind, was sie dann vermutlich in vielen Fällen bald nicht mehr sind.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Altersüberprüfung zuverlässig möglich wird, wären schlagartig viele Schüler von dem Dienst ausgeschlossen, die ihn sowohl für schulische Zwecke als auch privat nutzen.