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iPad oder Mi Pad: Xiaomi scheitert vor Gericht mit Markenrechtsanspruch

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iPad oder Mi Pad: Xiaomi scheitert vor Gericht mit Markenrechtsanspruch
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Mi Pad oder iPad? Für Apple-Nutzer keine Frage, doch branchenweit besteht hier Verwechslungsgefahr, urteilte nun ein europäisches Gericht und lehnte die Eintragung der Bezeichnung als Marke ab. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Mal ehrlich: Wer würde versuchen, ein Tablet mit dem Namen Mi Pad im Markt zu platzieren und die Bezeichnung auch noch markenrechtlich schützen zu lassen? Xiaomi versuchte das. Der chinesische Smartphonehersteller hatte ein Tablet unter diesem Namen verkauft, in China. In Europa wollte man das auch und beantragte daher, die Bezeichnung als geschützte Marke eintragen zu lassen. Dadurch entstehe aber eine direkte Verwechslungsgefahr mit Apples iPad, urteilte nun völlig überzeugend ein europäisches Gericht. Der Name ist dadurch aber noch nicht vom Tisch.

Gang vor den EUGH möglich

Das Urteil sagt vorerst nur aus, dass eine Eintragung als schutzwürdige Marke nicht möglich ist. Ein Vertrieb unter dem Namen geht dagegen schon. Außerdem kann

noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Der Streit wirkt indes etwas albern. Zwar gibt es zahlreiche  China-Produkte, die Apple-Geräte kopieren, nicht nur design- sondern auch namenstechnisch, so wurde etwa jahrelang ein HiPhone verkauft, doch zumeist werden diese Gadgets nur auf chinesischen Straßenmärkten verramscht. Xiaomi ist allerdings inzwischen ein auch überregional bekanntes Unternehmen mit in der Branche respektierten Produkten und hat es eigentlich nicht nötig, auf derart billige und plumpe Spielchen zurückzugreifen.

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