Die EU möchte das Geoblocking abschaffen. Streamingdienste in Bild und Ton könnten ab 2018 bereits EU-weit ohne Sperren oder Aufpreise genutzt werden.
Der Rat der EU hat eine Verordnung verabschiedet, die die Abschaffung von Geoblocking innerhalb der EU vorsieht. Streamingdienste sollen ab dem kommenden Jahr EU-weit ohne Aufpreis nutzbar sein müssen, zumindest, wenn es sich um kommerzielle Angebote handelt.
Öffentlich-rechtliche sind ein Sonderfall
Die Inhalteanbieter können den Wohnsitz der Abonnenten abfragen, wenn sie sich dabei an geltendes europäisches Datenschutzrecht halten. Auch öffentlich-rechtliche Anbieter können die Verbreitung ihrer Programme öffnen, müssen dies jedoch im Unterschied zu den kommerziellen Angeboten nicht tun. Dafür muss der Wohnsitz der Zuschauer oder Hörer festgestellt werden. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind teilweise anderen lizenzrechtlichen Konditionen unterworfen als Amazon, Netflix und co.
Wurdet ihr bereits vom Schauen eurer Lieblingsserie oder eines Sportereignisses im Urlaub abgehalten, weil der Stream in eurem Urlaubsland nicht verfügbar war? Berichtet doch in den Kommentaren!