Nicht alle Klagen gegen Apple werden in den USA angestrengt. Auch vor chinesischen Gerichten wurde bereits gegen Cupertino prozessiert und nun auch in Australien. Der Grund: Der fast schon vergessene Fehler 53.
Die australische Verbraucherschutzbehörde ACCC hat eine Klage gegen Apple eingereicht. Sie bezieht sich auf den Fehler 53, den die meisten iPhone-Besitzer bereits vergessen haben dürften. Er trat immer dann auf, wenn iPhones von unautorisierten Servicepartnern repariert, wenn etwa der Home-Button getauscht wurde. Die iPhones verweigerten anschließend häufig den Dienst.
Apple war bereits damals heftiger Kritik ausgesetzt gewesen, auch Sammelklagen standen im Raum. Durch eine zügige Kooperation und unbürokratische Hilfe durch Apple Care kam das Unternehmen aus den gröbsten Umständen heraus. Nun klagt die ACCC auf allerhand Entschädigung.
Unbrauchbare Geräte
Weil einige Australier durch den Fehler mit unbenutzbaren iPhones dastünden, klagt die Behörde auf Entschädigung, Strafzahlungen, Unterlassungserklärungen und einer Entschuldigung durch Apple. Die Aussichten der Klage sind ungewiss. Da Apple seiner Zeit recht proaktiv agiert hat, könnte sie im Sande verlaufen. Apple hatte angeführt, der Fehler 53 sei eine Schutzvorkehrung, die die Unversehrtheit des Sicherheitselements gewährleisten soll, in dem die Fingerabdrücke von Touch ID gespeichert werden. Eine Äußerung zur Klage von Apple gibt es noch nicht.