Von einem Verdächtigen den Fingerabdruck zur Entsperrung seines iPhones zu erzwingen ist nicht ganz unproblematisch, oder doch? Ein US-Gericht sieht da jedenfalls keine grundsätzlichen Probleme.
Mal wieder geht es um Apples Touch ID, mal wieder ist das FBI im Spiel und mal wieder wird mit der moralischen Keule zugeschlagen. In einem mutmaßlichen Fall von Kinderpornografie hatte das FBI einen Durchsuchungsbeschluss für ein Anwesen im Staate Illinois beantragt und auch bekommen.
Die Durchsuchung sollte indes auch auf alle via Touch ID geschützten iPhones ausgeweitet werden, ausdrücklich also nicht nur das Telefon des Verdächtigen. Das Gericht lehnte diese Forderung als zu unspezifisch und unverhältnismäßig ab. Das Erzwingen von Fingerabdrücken ist jedoch nicht vom Tisch.
Eine Frage des Verdachtsmoments
Ein Verdacht für das Auffinden belastenden Materials im Haus des Verdächtigen reichte dem Gericht nicht aus. Das bedeutet aber nicht, dass das Erzwingen von Fingerabdrücken keine Option sei. Reichten die Verdachtsmomente aus, spricht laut Gerichtsauffassung nichts dagegen den Verdächtigen zur Entsperrung zu zwingen. Die Frage wird aktuell mit Blick auf den vierten und fünften Zusatzartikel zur US-Verfassung kontrovers diskutiert. Sie regeln das Zeugnisverweigerungsrecht und schützen Bürger für staatlichen Übergriffen.