Wie sicher ist das Smartphone vor behördlichem Zugriff? Diese Frage treibt uns immer häufiger um. Die jüngste Gerichtsentscheidung zum Thema verdeutlicht die Problematik erneut nachdrücklich.
Ein angeklagter Verdächtiger in einem US-Strafrechtsprozess in Florida wurde von der Polizei gezwungen den Code für sein iPhone herauszugeben. Die derzeitige Rechtsuaffassung hier wie dort ist, dass Verdächtige nicht dazu beitragen müssen sich selbst zu belasten, was in diesem konkreten Fall offenbar vom Angeklagten befürchtet wurde. Bekam er in erster Instanz noch Recht, sah ein übergeordnetes Gericht in Florida den Fall letztendlich anders.
Bewegung zu Ungunsten des Rechts
Auch wenn es im vorliegenden Fall kaum um ein Schwerverbrechen ging, der Verdächtige wurde dabei erwischt, wie er anzügliche Aufnahmen von Frauen beim Shopping anfertigte, ist die Entwicklung in der US-Rechtsauffassung beunruhigend. Der fünfte Zusatz der US-Verfassung besagt, dass Verdächtige sich nicht selbst belasten müssen. So sah es auch das Gericht, das sich mit dem Fall von Mr Stahl zuerst befasste.
Die nächst höhere Instanz entschied indes lapidar, dass der iPhone-Code des Verdächtigen für die Ermittlungen relevant sei. Auf dieser Basis wurde er gezwungen den Code einzugeben. Der #Fall ähnelt einer Gegebenheit aus dem Jahr 1988. Damals wurde ein Verdächtiger gezwungen den Zahlencode für ein Schließfach herauszugeben, in dem sich kompromittierende Unterlagen befanden. Doch sehen Privatsphäreorganisationen in den USA die aktuelle Entwicklung als kritisch, umso mehr die technologische Entwicklung voranschreitet. Was nützen starke Verschlüsselungen, wenn die Schlüssel erzwungen werden können?