Nachdem es bereits eine Abmahnung vom Verbraucherschutz kassiert hatte, möchte Hamburgs Datenschutzbeauftragter WhatsApp dazu zwingen den Datenabgleich mit Facebook einzustellen. Der Erfolg der Anordnung bleibt abzuwarten.
Weil es mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar sei, hat Hamburgs Beauftragter für Datenschutz Johannes Caspar eine offizielle Anordnung erlassen, die es WhatsApp verbietet, Nutzerdaten wie die Telefonnummer mit Facebook abzugleichen. Rechtlich begründet er den Erlass damit, dass es sich bei den beiden Unternehmen streng genommen noch um zwei Firmen handelt, die jeweils eigene AGBs besitzen. Ferner argumentieren die Datenschützer, WhatsApp habe vor zwei Jahren versprochen keine Daten an Facebook weiterzugeben und tue es jetzt doch, das sei eine Täuschung der Öffentlichkeit.
Erfolg fraglich
Obzwar eine rechtswirksame Anordnung, ist der Effekt des Vorstoßes kaum abschätzbar. Anordnungen dieser Art sind üblicherweise mit niedrigen sechsstelligen Strafzahlungen oder einer Erzwingungshaft eines leitenden Firmenverantwortlichen bewährt, welche allerdings selten vollstreckt wird. Auch die Höhe der Strafzahlung dürfte WhatsApp keine schlaflosen Nächte bereiten, gleichwohl ist die Dynamik der öffentlichen Meinung nicht zu unterschätzen. US-Techfirmen sind indes Kummer mit dem deutschen Markt gewohnt, der wie kein zweiter im Datenschutz auf die Barrikaden geht.