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Pokémon GO-Entwickler abgemahnt: Verkauf von Nutzerdaten möglich

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Pokémon GO-Entwickler abgemahnt: Verkauf von Nutzerdaten möglich
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Überraschend kommt die Klage der deutschen Verbraucherschützer gegen Pokémon GO nicht. Die App machte bereits unmittelbar nach ihrem Deutschlandstart, und auch schon zuvor in anderen Ländern, mit ihrer äußerst offensiven Nutzerdatenpolitik auf sich aufmerksam.

Die derzeit extrem populäre Augmented Reality-App Pokémon GO sammelt Unmengen an Bewegungsdaten, während der Nutzer sie verwendet. Was für schöne Bewegungsprofile man damit erstellen könnte, dachten sich schon verschiedene Kritiker und Branchenbeobachter. – und dachte sich jetzt auch der Verbraucherzentralebundesverband VZBV.

Pokemon Go auf Handy

Pokemon Go auf Handy

Er verklagte die Google-Ausgründung Niantic, die das Spiel entwickelt. Diese kann bis Mitte August eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder ein gerichtliches Verbot der App in Deutschland riskieren.

Vorwurf: Verkauf von Nutzerdaten

Die Klage bezieht sich konkret auf 15 vermeintlich unwirksame Klauseln in den AGBs, die Möglichkeit zum Verkauf gesammelter Daten an Werbekunden und den Umstand, dass Niantic versucht sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen.

(Quelle)

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