Bislang ist Deutschland bei der Verbreitung freier WiFi-Hotspots unterdurchschnittlich gut aufgestellt. Ein Grund dafür könnte schon im Sommer von der Politik beseitigt werden.
Störerhaftung ist das Stichwort, was viele Verfechter eines freien Internetzugangs mit dessen geringer Verbreitung in Deutschland gleichsetzen. Sie beschreibt die stete Bedrohung für Geschäftsinhaber für mögliche Straftaten oder Urheberrechtsverstöße von Gästen in Anspruch genommen zu werden. Zum Schluss hatte sich in der Koalition die Haltung durchgesetzt, dass diese Bremse für die weitere Verbreitung freier Hotspots beseitigt werden müsse. Daher hat das Kabinett nun die Abschaffung der Störerhaftung auf den Weg gebracht. Damit können Besitzer von Internetzugängen wie Zugangsprovider behandelt und von der strafrechtlichen Inanspruchnahme für Verstöße Dritter freigehalten werden. Das Gesetz muss allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden. Im Herbst könnte es in Kraft treten.