Facebook schlägt in Deutschland zurzeit wieder rauer Wind entgegen. Nachdem zunächst ein mal mehr die Datenschützer auf dem kriegsfad waren, sieht sich das Zuckerberg-Netzwerk auch einem Verfahren des Bundeskartellamts gegenüber.
Und erneut geht es um die Art und den Umfang der Nutzerdatenverarbeitung von Facebook. Die AGBs könnten Nutzer zu ungenau darüber informieren, wie Facebook ihre Daten erhebe und zusammenführe, etwa um sie für Werbekunden attraktiver zu machen.
Kürzlich erst musste Facebook ein Urteil über ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro hinnehmen, das vom Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes hinnehmen. Es betraf eine als IP-Lizenz-Klausel bekannte Passage in den AGBs.
Internationale Auswirkungen
Anders als der übliche Sturm im Wasserglas, den deutsche Datenschutzbeauftragte für gewöhnlich entfesseln können, betrifft das Prüfverfahren des Kartellamts nun Facebook in den USA, die irische Tochter, die das Geschäft unter Anderem in Europa betreibt und die Facebook Germany GmbH, eine primär auf Marketingfragen ausgerichtete Tochter, die eine kleinere Rolle für das Gesamtunternehmen spielt.
Und als wäre das noch nicht genug, wurden in Brasilien unlängst Facebook-Manager festgenommen: Verdacht auf Volksverhetzung. Das ist auch die Triebfeder einer Anzeige der deutschen Anwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke, zumindest Letzter ist kein Unbekannter in Fragen des Internetrechts. 150 Millionen Euro Bußgeld, sowie eine Haftstrafe gegen Marc Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung forderten sie, eine Festnahme Zuckerbergs bei seinem Berlin-Besuch vor Kurzem blieb jedoch aus.